Richtlinien für den Betrieb eines Campingplatzes (Campings) während der COVID-19-Epidemie in Polen

13 August 2020

Präambel/Einleitung

Der Campingplatz (Camping) gemäß Artikel 36 Punkt 4 des Gesetzes vom 29. August 1997 über Hoteldienstleistungen und Dienstleistungen von Reiseleitern und Fremdenführern (Gesetzblatt von 2019, Pos. 238 und von 2020, Pos. 374 und 568) ist eine der Arten von Hotelanlagen. Gemäß Artikel 35 Absatz 1 des oben genannten Gesetzes muss ein Campingplatz (Camping) jedoch obligatorische Hygieneanforderungen erfüllen. Hygäneanforderungen gemäß § 4 der Verordnung des Ministers für Wirtschaft und Arbeit vom 19. August 2004 über Hotelanlagen und andere Einrichtungen, in denen Hoteldienstleistungen erbracht werden (Gesetzblatt von 2017. 2166) auf einem Campingplatz (Camping) werden in Bezug auf die sanitären Anforderungen mit der Stellungnahme des örtlich zuständigen staatlichen Kreisssanitärinspektors dokumentiert und in Hotelanlagen, die sich auf dem Gelände einer Organisationseinheit befinden, die dem für innere Angelegenheiten zuständigen Minister untersteht oder von diesem beaufsichtigt wird, oder auf dem Gelände, das von einer dem für innere Angelegenheiten zuständigen Minister unterstellten oder von diesem beaufsichtigten Stelle verwaltet wird – mit der Stellungnahme des örtlich zuständigen staatlichen Sanitärinspektors des Ministeriums für Innere Angelegenheiten und Verwaltung.

Wie bisher sollen weiterhin die oben genannten Anforderungen erfüllt werden. Darüber hinaus zur Sicherstellung der Gesundheits-, Hygiene- und Präventionsstandards im Rahmen des Gesundheits- und Lebensschutzes der Gäste werden folgende Richtlinien aufgestellt. Gleichzeitig wird betont, dass in den Richtlinien auch andere, in der gegenwärtigen Situation allgemein geltende Rechtsbestimmungen berücksichtigt sind, d.h. Bestimmungen der Verordnung des Ministerrates vom 2. Mai 2020 zur Festlegung bestimmter Beschränkungen, Anordnungen und Verbote im Zusammenhang mit dem Auftreten eines Seuchenzustands (Gesetzblatt 2020, Pos. 792).

Ziel der implementierten Verfahren ist:

  1. Zusätzlich Steigerung der Sicherheit von Besuchern und Personal (Personal) von Campingplätzen und Touristen zu gewährleisten.
  2. Minimierung der Ansteckungsgefahr für Gäste und Personal (Servicepersonal) und Touristen.
  3. Begrenzung der Anzahl der Kontakte auf dem Campingplatz während eines bestimmten Zeitraums als Schutz vor einer möglichen Infektion.
  4. Umfassende, an das Stadium der Epidemie angepasste Gegenmaßnahmen.

Die Richtlinien sind in vier Teile gegliedert:

  1. Gewährleistung der Sicherheit von Mitarbeitern – Service.
  2. Gewährleistung der Sicherheit von Gästen auf dem Campingplatz:
  • ohne dauerhafte Übernachtungskapazitäten;
  • mit dauerhaften Übernachtungskapazitäten.
  1. Gastronomie
  2. Präventivmaßnahmen: Verdacht auf Coronavirusinfektion des Servicepersonals.
  3. Verfahren bei Verdacht auf eine Coronavirusinfektion bei einem Gast.

 

Mehr unter: https://www.polen.travel/de/news/richtlinien-fur-den-betrieb-eines-campingplatzes-campings-wahrend-der-covid-19-epidemie-in-polen

 

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